Selbständige Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten. Neben den in der Studien-, Prüfungsordnung aufgeführten Lehrveranstaltungen selbstverständlicher Bestandteil jedes Studiums. Bei der Festlegung des Umfangs der zu belegenden Lehrveranstaltungen wird dies berücksichtigt und entsprechend Raum gelassen.